KONRAD-ADENAUER-GYMNASIUM

Herzlich Willkommen in Meckenheim!

HAUSORDNUNG


(Die Schul- oder Hausordnung kann auch hier runtergeladen werden)

HAUSORDNUNG 

Unser Konrad-Adenauer-Gymnasium ist Lern-, Arbeits- und Lebensraum seiner Schülerinnen und Schüler, seiner Lehrerinnen, Lehrer und aller dort Beschäftigten.

 • In unserer Schule soll sich jeder wohlfühlen. 

• Jeder soll den anderen tolerieren und auf ihn Rücksicht nehmen. • Alle sollen mit Privat- und Gemeinschaftseigentum sorgfältig umgehen. 

• Jeder hat das Recht ungehindert lernen und lehren zu können. 

Diesen Zielen dienen die Schulordnung des Campus Meckenheim sowie diese Hausordnung:

 I. Öffnungszeiten und Aufenthalt in der Schule 

• Der Unterricht beginnt in der Regel mit der ersten Stunde um 7.50 Uhr. Vor Unterrichtsbeginn dürfen sich die Schülerinnen und Schüler im PZ aufhalten. Ab 7.45 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer zu den Unterrichtsräumen.

 • Alle achten gemeinsam auf die Einhaltung der Unterrichtszeiten. Sollte eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrerin oder Lehrer sein, fragen die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Schulsekretariat nach. 

• Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. Aufgaben zum eigenverantwortlichen Arbeiten (EVA) werden durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer zur Verfügung gestellt. Alle beachten den Vertretungsplan, der in der Regel am Vortag vorliegt. 

• Die großen Pausen verbringen alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf dem Schulhof, nicht in Klassen- oder Kursräumen, im Treppenhaus oder in den Gängen. In der Mittagspause ist zudem die Mensa für alle geöffnet. Den Anweisungen der Aufsicht führenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen des Campus ist Folge zu leisten. 

• Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (S II) dürfen das Schulgelände in Freistunden, während der großen Pause bzw. der Mittagspause verlassen. Den Schülerinnen und Schülern der S I ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet. Auf Antrag der Eltern dürfen Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 jedoch das Schulgelände in der Mittagspause verlassen. 

• Handys, Smartphones bzw. -uhren sowie andere derartige technische Geräte mit oder ohne Kopfhörer dürfen von Schülerinnen und Schülern von 7.40 Uhr bis zum Ende der sechsten Stunde, sowie während des Nachmittagsunterrichts, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Die Geräte müssen ausgeschaltet sein und in der Tasche mitgeführt werden. Von Lehrkräften zugelassene Nutzungen im Unterricht sind davon ausgenommen. Die Verwendung während eines Tests, einer Klassenarbeit oder Klausur stellt einen Täuschungsversuch dar. 

• In der Oberstufe ist die Nutzung der Mobilfunkgeräte in Freistunden in der Cafeteria gestattet, wenn dadurch niemand gestört wird. Aushänge und EVA-Aufgaben dürfen fotografiert werden, Tafelbilder nur mit Erlaubnis der Urheber. 

• Das Anfertigen von Film-, Audio- und Fotoaufnahmen von anderen Personen ohne deren explizite Erlaubnis verletzt das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und ist daher nicht erlaubt. 

• Schülerinnen und Schüler melden sich bei akuter Erkrankung während des Unterrichtstages im Sekretariat und die Eltern nicht volljähriger werden telefonisch benachrichtigt. 

• Sind Schülerinnen oder Schüler durch Krankheit oder einen anderen nicht vorhersehbaren wichtigen Grund verhindert, die Schule zu besuchen, ist die Schule telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen (02225-917401, sekretariat@meckenheim-kag.de). In der S I wird eine Entschuldigung umgehend der Klassenleitung vorgelegt. Die Entschuldiungsregelung für die S II, insbesondere die für Klausurversäumnisse, ist dem TAM-Heft der Oberstufe zu entnehmen. An Klausurtagen ist in jedem Fall morgens das Sekretariat zu benachrichtigen. 

II. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit 

• Mit dem gemeinschaftlichen Eigentum ist sinnvoll und pfleglich umzugehen, das Eigentum der anderen ist zu achten. 

• Jede Schülerin und jeder Schüler geht sorgsam mit ausgeliehenen Lehr- und Lernmitteln um. Bücher der Schule müssen in einem wiederverwendbaren Zustand zurückgegeben oder ersetzt werden. 

• Für die Sauberkeit und Ordnung im Gebäude und auf dem Schulhof sind alle gemeinsam verantwortlich. Unterrichts-, Kurs- und Fachräume werden sauber und ordentlich hinterlassen. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Wahrnehmung des Hof- und Ordnungsdienstes laut Plan verpflichtet.

 • Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Verluste sind umgehend beim Hausmeister oder im Sekretariat zu melden. Wertgegenstände sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. 

• Erkennbar drohende Gefahren, aber auch Schäden im Schulgebäude und auf dem Schulgelände werden umgehend im Sekretariat oder bei den Hausmeistern gemeldet. Gefährliche Gegenstände dürfen auf dem gesamten Campusgelände nicht mitgeführt werden. 

• Nach Unterrichtsschluss sind in allen Räumen die Stühle auf die Tische zu stellen, um die Reinigungsarbeiten zu erleichtern. Fenster und Türen werden geschlossen.

 • Alle Schülerinnen und Schüler halten sich auf ihrem Schulweg zur Schule und nach Unterrichtsschluss an die Verkehrsregeln und die Straßenverkehrsordnung. Unfälle, auch auf dem Schulgelände, sind unverzüglich einer Aufsicht und dem Sekretariat zu melden. Das Sekretariat übernimmt die Information des Schulsanitätsdienstes, der Eltern oder eines Arztes. 

• Kickroller, Skateboards und Ähnliches werden auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht benutzt und sollen während der Unterrichtszeit nicht in den Klassenräumen, sondern in den Schließfächern aufbewahrt werden. Fahrräder werden auf den dafür gekennzeichneten Plätzen angeschlossen abgestellt. 

• Die Feuerwehr- und Krankenwagenzufahrten werden freigehalten. Bei Feuer oder Feueralarm sind die Fenster zu schließen und die Werferwiese ist als Sammelplatz über die angegebenen Fluchtwege zügig aufzusuchen. Über das Verhalten im Alarmfall informieren die Lehrerinnen und Lehrer am Schuljahresbeginn sowie die Aushänge in allen Unterrichtsräumen. 

Die Schulleitung